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Konkursverfahren

Im Konkursfall müssen, im Interesse aller Gläubiger, sämtliche möglichen Werte und ausstehende Geldbeträge ermittelt und eingefordert werden.

Dazu prüfen wir sämtliche pendenten Baustellenabrechnungen, führen Verhandlungen mit den Bauherren (Privaten, Bauherrenvertreter, Generalunternehmern und Totalunternehmern) betreffend Abgrenzungen und offener Ausstände. Dies für sämtliche Gewerke und Dienstleistungen.

Wir beraten und begleiten Konkursämter und deren Vertreter bei Vergleichsverhandlungen mit Bauherren und/oder deren rechtskräftigen Vertreter und leiten Sicherungsmassnahmen (z.B. Bauhandwerkerpfandrechten) ein.

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